Mobilität

Pflegebedürftige Menschen erhalten entsprechend ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit regelmäßige Leistungen. Ziele unserer Mobilitätshilfen sind u.a.

  • die Förderung der Beweglichkeit
  • der Abbau zu starken Bewegungsdrangs
  • der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung
  • der Ausgleich von Bewegungsdefiziten

Beim Zubettgehen und Aufstehen werden die individuellen Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse unserer Bewohner angemessen berücksichtigt. Störende Einflüsse werden möglichst reduziert oder beseitigt.

Mobilität umfasst:

  • Das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern
  • Das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellungen beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen.

Das Betten und Lagern umfasst:

  • alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Folgekrankheiten wie Kontrakturen vorbeugen und die Selbständigkeit unserer Bewohner unterstützen. Dazu gehört auch:
  • der Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel
    Das Gehen, Stehen und Treppensteigen. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Bewohnern zum Aufstehen und zum Sich-bewegen z.B. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände.
  • Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung. Wir unterstützen und ermuntern die Bewohner, Besorgungen außerhalb unseres Hauses zu erledigen, die für die Aufrechterhaltung ihrer Lebensführung notwendig sind und die ihr persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches).
  • Mobilität oder Mobilisation umfasst alle Maßnahmen, die die körperliche und geistige Beweglichkeit fördern, aufbauen und erhalten sowie einer zusätzlichen Gefährdung vorbeugen sollen (z.B. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett, Sitz- und Gehübungen).

Art und Umfang der Mobilisation sind abhängig von dem Grad der Beeinträchtigung und der Behinderung des Bewohners. Übungen können vom Pflegebedürftigen nach Anleitung durchgeführt werden, unter Mithilfe oder durch die völlige Übernahme. Dazu gehören nicht die auf Anordnung des Arztes im Rahmen der Therapie auszuführende Maßnahmen (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie o.ä.)