Leistungen der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die ärztlich delegierten Leistungen und/oder sonstige therapeutische oder rehabilitative Maßnahmen oder die Gabe von verordneten Arzneien.

Die behandlungspflegerischen  Leistungen werden nur nach ärztlicher Verordnung erbracht. Die Verordnung, der Bedarf und die Durchführung werden entsprechend dokumentiert.

Folgende behandlungspflegerische Leistungen werden aufgrund ihrer invasiven Charakteristik, der damit verbundenen Verletzungsrisiken und der daraus entstehenden Haftungsprobleme ausdrücklich nicht erbracht:

  • Katheterisierung
  • Spülung / Installation mittels Katheter/Schlauch
  • i.v. - Injektionen

Folgende Leistungen werden von uns erbracht:

  • Anlegen / Wechseln eines Verbandes
  • Verabreichung eines Einlaufs, Klisma, Mikroklyst
  • Dekubitusbehandlung
  • i.m. - Injektionen (nur von Krankenschwestern und Altenpflegern, wenn formelle und materielle Qualifikation und Freiwilligkeit vorhanden sind)
  • subkutane Injektionen
  • Absaugen
  • Tropfen / Salben bzw. Spülung der Augen und Ohren
  • Blutdruckkontrolle
  • Stomaversorgung
  • Blutzuckerkontrolle
  • Arzneimittelgabe und Überwachung der Einnahme
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichung ärztlich verordneter Sondennahrung mittels Nährsonde oder Sondeninfusion
  • Anlegen und Entfernen eines Urinals
  • Verabreichung von Betäubungsmitteln

Für die Behandlungspflege wurden und werden eigene Standards entwickelt. Diese sind für alle Mitarbeiter verbindlich.