Unsere Leistungen

Allgemeine Aussagen

In unserem Seniorenzentrum werden Bewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 im Sinne des § 43 SGB XI betreut und nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen gepflegt.

Unser Seniorenzentrum ist durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen.

Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatzvereinbarungen sowie die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI und die Grundsätze und Maßstäbe für Qualitätssicherung nach dem Pflegequalitätssicherungsgesetz sind wesentliche Voraussetzungen. In Anlehnung an den Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI umfasst unser Leistungskatalog nebenstehende Angebote.

Weitere Informationen zu Pflegesätzen (mit Beispielrechnung), Anmeldung zum Heimeinzug sowie eine Leistungsbeschreibung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG finden Sie hier.